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FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2008 - 1 Ko 1750/08 |
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FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2008 - 1 Ko 1750/08 (https://dejure.org/2008,31843)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 49
Anrechnung der Gebühr für das Vorverfahren bei Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anrechnung der Gebühr für das Vorverfahren bei Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 50
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2008 - 1 Ko 1750/08
Es werde auf den Beschluss des OLG Stuttgart vom 15. Januar 2008 Az. 8 WF 5/08 verwiesen. - BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 3/08
Festsetzung der Verfahrensgebühr ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2008 - 1 Ko 1750/08
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach, zuletzt in dem Beschluss vom 3. Juni 2008 VIII ZB 3/08 entschieden, dass es für die Anrechnung in der vorgerichtlich entstandenen Gebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ohne Bedeutung ist, ob die vom Prozessgegner auf materiell-rechtlicher Grundlage zu erstattende Geschäftsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist.
- FG Hessen, 30.11.2010 - 12 KO 2520/09
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen …
Zweck der Anrechnungsvorschrift ist es, zu verhindern, dass die gleiche - oder annähernd gleiche - Tätigkeit zweimal honoriert wird, wenn die Angelegenheit zunächst als außergerichtliche und später als gerichtliche betrieben wird, während sie nur einmal honoriert werden würde, wenn die Angelegenheit sofort vor das Gericht gebracht worden wäre (z. B. Beschlüsse des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.9.2008 1 Ko 1750/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 50 und des Finanzgerichts Köln vom 30.7.2009 10 Ko 1450/09, EFG 2009, 1857). - FG Düsseldorf, 03.05.2023 - 9 K 242/23
Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts
Denn der Streitwert ist als Gegenstandswert zugrunde zu legen bei der Bestimmung der gesetzlichen Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts (§ 45 Abs. 1, § 55 Abs. 1 RVG; vgl. näher Reuß, EFG 2009, 50 und EFG 2013, 1961).